Politische Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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* Verhandlungen (zuerst) mit den Ämtern
* Verhandlungen (zuerst) mit den Ämtern
* Verhandlungen (zuerst) mit der Politik
* Verhandlungen (zuerst) mit der Politik
Alle haben ihre Vor- und Nachteile, wie im folgenden erklärt.


==== Bürgereingaben & Co. ====
==== Bürgereingaben & Co. ====
Bürgereingaben sind ein offizielles Instrument, um Anträge oder Themen auf die Tagesordnungen der Gremien zu bekommen. Es gibt unterschiedlichen Formate mit unterschiedlichen Verbindlichkeiten, diese sind in der Gemeindeordnung NRW geregelt:
* '''Anregungen und Beschwerden ([http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=166929816128229869&sessionID=14229335501162831356&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=146702,25 § 24 GO NRW])''': Diese kann jede*r Bürger*in an die Stadt richten. Es gibt keine Formvorgaben, eine normale Email mit dem Anliegen reicht. Diese wird im Normalfall von der Verwaltung mit einer Einschätzung versehen - zur rechtlichen Zulässigekeit oder zur technischen Umsetzbarkeit - und dann den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Handelt es sich um eine Angelegenheit der Bezirksvertretung, werden der oder die Antragssteller*innen eingeladen und können ihre Angelegenheit vorstellen. Handelt es sich um eine Ausschuss- oder Ratsangelegenheit, werden diese in Köln im "Ausschuss für Anregungen und Beschwerden" behandelt.
* '''Einwohnerantrag ([http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=166929823553492202&sessionID=14229335501162831356&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=146702,26 § 25 GO NRW])''': Hierbei muss der Antrag mit einer gewissen Anzahl Unterschriften versehen werden - in Köln, aufgrund der hohen Einwohner*innenzahl, von 40.000. Im Gegenzug wird der Antrag direkt im Rat verhandelt (mehr Details stehen im Gesetzestext)


==== Verhandlungen mit den Ämtern ====
==== Verhandlungen mit den Ämtern ====

Version vom 24. November 2022, 15:02 Uhr

Beschreibung

Vieles lässt sich vor Ort unter Nachbar*innen oder den Aktiven in einer Initiative klären, manches mit den entsprechenden Ämtern. Bei größeren Fragen allerdings braucht es manchmal politische Beschlüsse - bei großen Veranstaltungen sind sie hilfreich, beim Umbau von Straßen oder der Benennung von Plätzen braucht es sie auf jeden Fall.

Deswegen hier - eine Schritt für Schritt-Anleitung, wie man als "Normal-Bürger*in" politische Beschlüsse erwirken kann.

Anleitung Schritt für Schritt

Position klären

Als erstes müsst ihr wissen, was ihr genau erreichen wollt. Oft ist ja ein Problem der Ausgangspunkt (z.B. Verkehrslärm) - dann braucht es eine Lösung, die von der Politik beschlossen und von der Verwaltung umgesetzt werden kann (z.B. eine Tempo30-Beschilderung).

Manchmal ist dies aber auch schwieriger, weil zwar manchmal das Problem in einer Nachbarschaft geteilt wird (z.B. Lärm) - aber es keinen Konsens über die Lösungen gibt (Bänke abbauen? Hinweisschilder?). Erst, wenn ihr euch selber einigermaßen klar seid, was ihr als Gruppe erreichen wollt, solltet ihr euch an die politische Arbeit machen.

In diesesr Phase kann es schon zu Konflikten und Widerstand kommen - wenn das politische Ziel nicht geteilt oder die politischen Maßnahmen nicht unterstützt werden. Lasst euch hierdurch nicht verunsichern und versucht Kritiker*innen einzubinden. Falls ihr partout nicht auf einen Nenner kommt, schaut, dass ihr die gröbste und für euch nachvollziehbaren Kritikpunkte addressiert.

Unterstützung organisieren

Zuständigkeit klären

Wichtig, um einen politische Beschluss zu erwirken, ist die "Zuständigkeit". Für alle politischen Gremien ist, mehr oder weniger klar, festgelegt, worüber sie entscheiden können und worüber nicht.

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/gr0040.asp

Grundsätzlich gilt hierbei:

  • Die Verwaltung ist für Dinge im Alltagsgeschäft zuständig, die auch als "laufendes Geschäft der Verwaltung" bezeichnet werden. Dies sind Dinge, für die es keinen politischen Beschluss braucht oder die von bereits bestehenden politischen Beschlüssen abgedeckt sind. Ein Beispiel ist die Anlage von Fahrradständern -
  • Die Bezirksvertretungen (kurz "BVen") entscheiden tendentiell regional bedeutsame Dinge - d.h. über den Verkehr in Neben- und Viertelsstraßen, über Grundschulen und primär von Nachbarn genutzt Parks und Kultureinrichtungen. In Köln gibt es neun Bezirke, von der Innenstadt ("Bezirk 1") bis Mülheim ("Bezirk 9") sind diese durchnummeriert. Diese Nummer findet ihr auch im Gespräch mit Politiker*innen wieder (so ist die "BV1" für die Innenstadt zuständig, etc.)
  • Die Fachausschüsse, wie der Verkehrsausschuss oder der Umweltausschuss, entscheiden über größe Themen von überregionaler Bedeutung. Dies wären Bundes- und Landesstraßen beziehungsweise sonstige wichtige Straßen, die Bezirke verbinden - oder eine Kulturinstitution, die weit über den Stadtbezirk hinaus relevant ist (wie die Oper oder das Schauspielhaus).
  • Bei sehr größen Themen ist der Rat der Stadt selber zuständig, vor allem, wenn es um große Geldsummen geht.

Wer wofür genau zuständig ist, ist in der (nicht besonders zugänglichen) Zuständigkeitsordung bzw. dem Abgrenzungskatalog geregelt, wobei manche Frage Auslegungssache sind. Alternativ könnt ihr auch bei der zuständigen Verwaltung oder bei Mitglieder der entsprechenden Gremien nachfragen.

Die "drei Wege"

Wenn ihr wisst, was ihr wollt und wer zuständig ist, gibt es grundsätzlich drei Wege, einen Beschluss zu erwirken:

  • per Bürgereingabe
  • Verhandlungen (zuerst) mit den Ämtern
  • Verhandlungen (zuerst) mit der Politik

Alle haben ihre Vor- und Nachteile, wie im folgenden erklärt.

Bürgereingaben & Co.

Bürgereingaben sind ein offizielles Instrument, um Anträge oder Themen auf die Tagesordnungen der Gremien zu bekommen. Es gibt unterschiedlichen Formate mit unterschiedlichen Verbindlichkeiten, diese sind in der Gemeindeordnung NRW geregelt:

  • Anregungen und Beschwerden (§ 24 GO NRW): Diese kann jede*r Bürger*in an die Stadt richten. Es gibt keine Formvorgaben, eine normale Email mit dem Anliegen reicht. Diese wird im Normalfall von der Verwaltung mit einer Einschätzung versehen - zur rechtlichen Zulässigekeit oder zur technischen Umsetzbarkeit - und dann den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Handelt es sich um eine Angelegenheit der Bezirksvertretung, werden der oder die Antragssteller*innen eingeladen und können ihre Angelegenheit vorstellen. Handelt es sich um eine Ausschuss- oder Ratsangelegenheit, werden diese in Köln im "Ausschuss für Anregungen und Beschwerden" behandelt.
  • Einwohnerantrag (§ 25 GO NRW): Hierbei muss der Antrag mit einer gewissen Anzahl Unterschriften versehen werden - in Köln, aufgrund der hohen Einwohner*innenzahl, von 40.000. Im Gegenzug wird der Antrag direkt im Rat verhandelt (mehr Details stehen im Gesetzestext)

Verhandlungen mit den Ämtern

Verhandlungen mit der Politik

Betroffene Ämter und Gesetze

Nützliche Websites

Beispiele

Downloadmöglichkeiten, Vorlagen

Bilder

Erfahrungen / Kommentare