Genossenschaften: Unterschied zwischen den Versionen
(→Machen) |
|||
Zeile 31: | Zeile 31: | ||
=== Machen === | === Machen === | ||
Ihr habt die Menschen und genügend Eigenkapital zusammen und den Papierkram hinter Euch und könnt nun mit der eigentlichen Arbeit starten. Je nach Geschäftsfeld gilt es nun, eine Location zu finden, eure Produkte auszufeilen, die Öffentlichkeitsarbeit anzukurbeln, Ideen zu koordinieren und die Eröffnung zu planen. Dafür könnt | Ihr habt die Menschen und genügend Eigenkapital zusammen und den Papierkram hinter Euch und könnt nun mit der eigentlichen Arbeit starten. Je nach Geschäftsfeld gilt es nun, eine Location zu finden, eure Produkte auszufeilen, die Öffentlichkeitsarbeit anzukurbeln, Ideen zu koordinieren und die Eröffnung zu planen. Dafür könnt Ihr euch zum Beispiel in Arbeitsgruppen organisieren und in einem regelmäßigen Plenum abstimmen. | ||
== Betroffene Ämter und Gesetze == | == Betroffene Ämter und Gesetze == |
Version vom 25. April 2023, 17:24 Uhr
Beschreibung
Du möchtest dich klimabewusst ernähren, aber die regionalen, Fairtrade- und Bio-Produkte im Supermarkt sind einfach zu teuer? Du willst dein Kölsch in einer Bar trinken, die dir genauso wie allen anderen Gäst:innen gehört? Über eine Genossenschaft (auch Kooperative genannt) könnt ihr Wirtschaft gemeinsam so gestalten, wie ihr es wollt: nachhaltig, basisdemokratisch, solidarisch. Dabei heißt das Ziel nicht Gewinnmaximierung, sondern Nutzen für die Gemeinschaft. Jede beteiligte Person ist Eigentümer:in, Mitarbeiter:in und Kund:in zugleich.
Wieso eine Genossenschaft und kein Verein?
In einem Verein kommen Menschen zusammen, die gemeinsam aktiv werden möchten. Eine Genossenschaft kann als Erweiterung dessen gesehen werden- diese Wirtschaftsform ermöglicht es im Gegensatz zum Verein, gemeinschaftlich auch wirtschaftlich tätig zu werden. So wird sowohl der Gewinn als auch das Risiko (über die Einlagen der Mitglieder) auf alle Schultern gleichmäßig verteilt. Eine Genossenschaft ermöglicht eine demokratische Organisierung, in der jedes Mitglied unabhängig von der Höhe seiner Einlage Stimmrecht hat. Außerdem ist kein Mindestkapital notwendig.
Sonderform Bürgergenossenschaft
Eingetragene Genossenschaften (eGs) konzentrieren sich auf ein Thema. Eine Bürger:innengenossenschaft (BüG) bedient dagegen viele Bereiche des Zusammenlebens. Die Satzung und Struktur der Genossenschaft sind so ausgerichtet, dass das Tätigkeitsfeld einer Bürgergenossenschaft alles nur Denkbare sein kann, wobei die Mitglieder entscheiden können, an welchen Angeboten sie teilnehmen. Ziel einer BüG ist es, für das gesamte Lebensumfeld ihrer Mitglieder attraktive Alternativen anzubieten. So kann eine Bürgergenossenschaft einen Laden betreiben, ein Restaurant führen, sich um Energieversorgung kümmern, Wohnungen bereitstellen, eine Schule unterhalten u.v.m. Mehr Infos dazu gibt es zum Beispiel hier
Anleitung Schritt für Schritt
Mitstreiter:innen finden
Um eine eG gründen zu können, braucht Ihr mindestens drei Mitglieder (§ 4 GenG). Wollt Ihr schon bei der Gründung den zukünftigen Aufsichtsrat und Vorstand festlegen, benötigt Ihr mindestens fünf Gründer:innen – zwei für den Vorstand, drei für den Aufsichtsrat. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn ihr vorhabt, mehr als zwanzig Mitglieder aufzunehmen. In diesem Fall ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen Aufsichtsrat zu haben. Sucht in Eurem Bekanntenkreis nach Interessierten, mit denen Ihr ein kleines Kernteam gründen könnt, das zunächst die Koordination übernimmt.
Konzept entwickeln
In einem nächsten Schritt gilt es, Antworten zu finden: Welchem Zweck soll eure Genossenschaft dienen? Wie wollt Ihr diesem Zweck nachkommen (mit welcher geschäftlichen Tätigkeit)? Diese Infos braucht Ihr, um Mitstreiter:innen für Euer Projekt finden zu können. Dabei sollte das Konzept so genau sein, dass andere verstehen, was ihr vorhabt und so offen, dass neue Mitglieder Ihre Ideen noch einbringen können.
Aufmerksamkeit generieren
Nun gilt es, auf Euch aufmerksam zu machen. Neben den Basics wie Website und soziale Medien kann es nützlich sein, ein Crowdfunding zu starten. So könnt Ihr Werbung machen und gleichzeitig Euer Eigenkapital aufbessern. Auch Pressemitteilungen an Zeitungen zu schicken kann hilfreich sein. Auch wenn diese nicht gedruckt werden sollten, könnt Ihr Journalis:tinnen so zu Interviews einladen. Werdet kreativ- wie wäre es mit einer organisierten Bartour oder einem Soli-Rave, um eure Reichweite zu erhöhen? Um Interessierte auf dem Laufenden zu halten könnt Ihr außerdem einen Newsletter verschicken.
Gesellschaftsvertrag (Satzung) aufsetzen
Die Satzung ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen Eurer Genossenschaft und bestimmt deren Struktur, Kompetenzen und Ziele. Die Satzung bedarf der Schriftform und muss unter anderem Angaben zu Gegenstand des Unternehmens, Startkapital, Nachschusspflicht in der Insolvenz, Formvorschriften für die Generalversammlung, etc. enthalten. Außerdem benötigt Ihr einen Wirtschaftsplan für mindestens drei Jahre. Eure Satzung müsst Ihr von einem Prüfungsverband genehmigen lassen. Unter Zeitdruck ist es sinnvoll, die Satzung durch ein Rechtsanwalts- oder Notarbüro, das auf Genossenschaftsrecht spezialisiert ist, durchsehen zu lassen. Ihr riskiert dann nicht, dass Euer Entwurf vom Prüfungsverband aufgrund rechtlicher Mängel zurückgewiesen wird. In diesem Fall verliert ihr zwar Zeit, könnt eure Satzung aber einfach überarbeiten und ohne Nachteile nochmals einreichen.
Machen
Ihr habt die Menschen und genügend Eigenkapital zusammen und den Papierkram hinter Euch und könnt nun mit der eigentlichen Arbeit starten. Je nach Geschäftsfeld gilt es nun, eine Location zu finden, eure Produkte auszufeilen, die Öffentlichkeitsarbeit anzukurbeln, Ideen zu koordinieren und die Eröffnung zu planen. Dafür könnt Ihr euch zum Beispiel in Arbeitsgruppen organisieren und in einem regelmäßigen Plenum abstimmen.
Betroffene Ämter und Gesetze
In Deutschland ist die Rechtsgrundlage das Genossenschaftsgesetz (GenG). Jede Genossenschaft ist dazu verpflichtet, einem Beratungs- und Prüfungsverband anzugehören. Eine der Dachorganisationen ist der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. (DGRV). Der Prüfungsverband nimmt Kontroll- und Aufsichtsrechte gegenüber der Genossenschaft wahr. Für die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft sowie für die zumeist jährliche Prüfung entstehen den Genossenschaften Kosten, die für neue und kleine Genossenschaften eine finanzielle Belastung darstellen können. Ihr solltet je nach Besonderheit eures Gründungsvorhabens von Gesamtkosten zwischen 850 und 2500 EUR ausgehen. In Ausnahmefällen – wenn etwa der Prüfungsaufwand besonders hoch ist – kann die Gründung auch bis zu 4000 EUR kosten. Prüfungsverbände sind durchaus politisch und anderweitig unterschiedlich geprägt. Der Genossenschaftsverband kümmert sich in der Regel mehr um Banken und ist eher konservativ ausgerichtet. Der ZdK ist innovativeren Ideen gegenüber aufgeschlossener.
Nützliche Websites
Beim Beratungsverband für Genossenschaften ZdK (Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V.) könnt Ihr euch kostenlos beraten lassen. Laut Koellektiv kann eine dauerhafte Begleitung dort allerdings kostenintensiver sein.
Im FAQ von Trinkgenosse findet Ihr nützliche Infos rund um die Gründung einer Genossenschaft.
Beispiele
- Trinkgenosse ist eine genossenschaftliche Bar in Köln
- Koellektiv, ein genossenschaftlicher Supermarkt für Köln
- Energiegewinner nimmt regenerative Energiegewinnung einfach selbst in die Hand